Rücktritt / Umbuchung

Wir empfehlen, einen eventuellen Rücktritt, schriftlich mitzuteilen.

Bei Rücktritt vom Reisevertrag kann der Veranstalter folgende Rücktrittsentschädigung geltend machen (laut Gesetz hat der Kunde das Recht, nachzuweisen, dass ein niederer Schaden entstanden ist):

  • Bis 40 Tage vor Reisebegionn € 150 zzg. evtl. Flugstornokosten.
  • Vom 39. - 22. Tag vor Reisebeginn 30% der Reisekosten und der Retreatgebühr.
  • Vom 21. - 7. Tag vor Reisebeginn 60% der Reisekosten und der Retreatgebühr.
  • Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% der Reisekosten und der Retreatgebühr.

Nimmt der Teilnehmer die Reiseleistung nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Einvernehmlich sind andere Lösungen möglich.

Für seine Teilnahme übernimmt der Teilnehmer die volle Verantwortung. Die Anweisungen der Retreatleiter sind Vorschläge, denen er aus freien Stücken und nur insoweit nachkommt, wie sich das mit seinem Willen vereinbaren lässt. Die Reise und das Retreat haben Expeditionscharakter.

Hier können Sie zusätzlich bequem über unseren Partner TAS eine Reiseversicherung abschließen.

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